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Rückabwicklung Pensionsfonds,Ausgleichszahlung Betriebseinnahme,Bildung Pensionsrückstellung

Sachverhalt: Im Jahr 4 hat die U-GmbH eine im Unternehmen befindliche Versorgungszusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers auf einen Pensionsfonds ausgelagert und 300.000 € in den Fonds einbezahlt. Die im Unternehmen gebildete Pensionsrückstellung wurde im Zuge dessen aufgelöst. Die Rentenzahlungen übernimmt seit dem Jahr 07 der Fonds. Im Jahr 10 soll der Pensionsfonds rückabgewickelt und die Versorgungszusage in die U-GmbH zurückgeholt werden. An die U-GmbH würden aus dem Fonds 200.000 € ausgezahlt werden. Die Rentenzahlungen sollen künftig von der U-GmbH übernommen werden. Fragen: 1) Ist die Rückholung des Fonds ertragswirksam? 2) Ist anschließend eine Pensionsrückstellung neu zu bilden?
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