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Sonstige,Betriebsprüfung,Verschwiegenheitspflicht

Bei unserem Mandanten, einer Anwaltskanzlei, steht eine Betriebsprüfung an. Aufgrund von Corona findet die Betriebsprüfung im Amt statt. Nun wurden von der Betriebsprüfung die Buchhaltungsdaten, die Eingangsrechnungen und die Ausgangsrechnungen angefordert. Fragen: – Darf das Finanzamt die Ausgangsrechnungen vollumfänglich anfordern? – Kann der Rechtsanwalt die Herausgabe der Ausgangsrechnungen aufgrund des Anwaltsgeheimnisses verweigern? Denn durch die Ausgangsrechnungen werden alle Mandanten sowie der Beratungsanlass offengelegt. – Darf der Mandant angeforderte Ausgangsrechnungen schwärzen (Mandant und Beratungsanlass)?
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