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Überbrückungshilfe,Förderfähige Fixkosten,Verbund

Unser Mandant ist eine aus Freiberuflern bestehende GbR mit drei Gesellschaftern. Alle drei Gesellschafter haben Sonderbetriebsvermögen. Wir gehen davon aus, dass gem. Nr. 5.2 der FAQ die Zahlungen der GbR für die von einem der Gesellschafter angemieteten Räumlichkeiten Mietaufwendungen im Sinne der Überbrückungshilfe 3 darstellen und somit förderfähig sind. Aber wie sieht es aus mit den Abschreibungsbeträgen und Finanzierungskosten in diesen Sonderbetriebsvermögen? Gesellschafter H (ihm fließen die Mieten zu) gehört das Objekt. Er hat dort Abschreibungen und Finanzierungskosten. Gesellschafterin M hat Abschreibungen in ihrem Sonderbetriebsvermögen (Firmenwertabschreibung) durch den seinerzeitigen Erwerbsvorgang. Können diese Abschreibungen und Finanzierungskosten im Antrag auf Überbrückungshilfe 3 der GbR angesetzt werden?
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