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Neustarthilfe Soloselbstständiger,Überbrückungshilfe III GbR,Parallele Anwendung

Unser Mandant ist Soloselbständiger (§ 15 EStG) und an einer GbR zu 50 % beteiligt. Die Einkünfte aus § 15 EStG haben mehr als 51 % betragen. Somit besteht grundsätzlich die Antragsberechnung zur Neustarthilfe. Die GbR selbst hat (da Beschäftigte vorhanden) selbst einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt. Ist der Antrag für unseren Mandanten dennoch im Rahmen der Neustarthilfe zulässig? Wenn ja, müssen die anteiligen Umsätze der GbR im Antrag mit berücksichtigt werden, oder ist dies freiwillig, und es kann hierauf verzichtet werden?
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