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§ 248 Abs. 2 HGB,Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,Investitionszuschüsse im Handelsrecht

Unser Mandant plant ein größeres Entwicklungsprojekt, das in einem selbstgeschaffenen immateriellen VG endet. Dieses darf er ja nur handelsrechtlich aktivieren, steuerrechtlich besteht ja ein Aktivierungsverbot. Er möchte es handelsrechtlich aktivieren. Gleichzeitig möchte er sich um einen Zuschuss aus Bundesmitteln bemühen. 1. Frage dazu: Den größten Teil der Kosten nehmen die Personalkosten ein, da ein Mitarbeiter zusätzlich eingestellt wird, der dieses Projekt umsetzt (ca. 60.000 €). Gelten die Personalkosten als Entwicklungskosten, die aktiviert werden können? 2. Frage dazu: Wie wird der Zuschuss verbucht, als Ertrag, als Abzug der Herstellungskosten, der zu einer niedrigeren AfA-Bemessungsgrundlage führt, oder als Sonderposten? 3. Frage dazu: Fallen dadurch latente Steuern an, die auch bei einer Kleinstkapitalgesellschaft bilanziert werden müssen?
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