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Sonstige,Werbekosten,Verbuchung

Unser Mandant nimmt mit einem Stand an einer Messe teil. Der Stand dient ausschließlich zur Werbung. Unserem Mandanten entstehen hierdurch diverse Kosten (Reisekosten, Flyerdruck, Bannerdruck, Kauf Kugelschreiber etc.), die direkt durch diese Marketingmaßnahme entstanden sind. Fraglich ist, ob die Kosten als Werbekosten verbucht werden dürfen?
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