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AStG,Steuererklärung,Beteiligung

Mein Mandant mit Sitz in Deutschland hat zu Beginn des Jahres 2019 eine 20-%-Beteiligung an einer mexikanischen Gesellschaft. Im Jahr 2019 hat er 10 % seiner Beteiligung verkauft. Der Käufer hat seinen Sitz in Mexico. Jetzt hat das Finanzamt mir geschrieben, dass ich eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 18 AStG abgeben soll und einen Nachweis erbringen soll, ob in den Vorjahren Hinzurechnungsbeträge nach § 18 AStG versteuert wurden. Was muss ich machen? Können Sie mir da helfen?
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