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Bewertung von Immobilien,Bewertung von Unternehmen

1. Frage: Wir haben den Auftrag, die Erbschaftsteuererklärung zu machen. Wir haben festgestellt, dass die – schematische - Berechnung mittels der Ermittlung des Werts des Grundstücks mit Bodenrichtwerten und des Gebäudewerts in der Summe einen zu hohen Steuerwert ergibt. Aufgrund einer Überland-Stromleitung und der Lage des Grundstücks direkt an der Hauptstraße ist der Verkehrswert niedriger. Wir sind jetzt im Klageverfahren: Ist es günstiger, selbst einen Gutachter für die Bewertung zu beauftragen, oder ist es besser, durch das Gericht einen Gutachter bestellen zu lassen? 2. Frage Gibt es Rechtsprechung, dass ein Individualgutachten einer Bewertung mit Hilfe schematischer Ermittlung mittels Bodenrichtwert zzgl. Gebäudewert vorgeht? 3. Frage Wie ist es bei Unternehmen? Ein von einem WP gefertigtes Individualgutachten ermittelt einen niedrigeren Unternehmenswert, als das vereinfachte Ertragswertverfahren ergibt. Welcher Wert kommt zum Ansatz? Gibt es Rechtsprechung?
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