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Verzinslichkeit,Abzinsung,Verbindlichkeit

Meine Mandantin (GmbH) hat von ihren Gesellschaftern in laufender Rechnung, kündbar mit Frist von drei Monaten, Darlehen im Jahr 2015 erhalten. Die Darlehen werden mit 3 % verzinst, die Verzinsung ist ausgesetzt, bis die GmbH einen positiven Jahresüberschuss erzielt, bisher nur Verlust, Verlustvortrag Ende 2019: 112 T€. Das FA (Veranlagung – bisher keine BP, Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung) möchte abzinsen, da Laufzeit über zwölf Monate gemäß BMF v. 26.05.2005 (Tz. 7) und Tz. 19. Abzinsung 188 T€, also höher als Verlustvortrag. Lebt dann nicht schon die Bedingung für den Zins auf und die Darlehen sind „verzinslich“ im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG?
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