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Mandantenstamm,Verkauf

Ein angestellter Steuerberater bringt von seinem vorherigen Arbeitgeber – bei dem er Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH war – einen Mandantenstamm und die Bearbeiterin (welche diese Mandanten größtenteils dort bearbeitet hat) mit in eine Kanzlei ein. Die Vollmachten dieser Mandanten wurden auf den Namen der Kanzlei ausgestellt, in der die beiden angestellt wurden. Für einige Mandanten wurden noch keine Vollmachten ausgestellt. Wie verhält es sich bei einer Trennung von dem angestellten Steuerberater mit dem Mandantenstamm? Diesem wird das Wahlrecht eingeräumt, mit zu seinem neuen Arbeitgeber zu wechseln. Besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für die Mandanten, welche nicht wechseln?
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