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Sonstige,Steuererklärungspflicht,Jahresabschluss

Meine Mandantin (dt. GmbH) hat eine Tochter-GmbH („T-GmbH“) gegründet. Eintragung ins HR der „T-GmbH“ ist erfolgt. Die T-GmbH ist eine Vorratsgesellschaft, hat also bisher keinen Geschäftsbetrieb und keine Mitarbeiter. Nun meine Frage: Muss für diese Gesellschaft eine Steuernummer beantragt und ein Jahresabschluss/eine Ertragsteuererklärung (logischerweise noch keine USt-Erklärung) erstellt werden?
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