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Arbeitszeiterfassung,Nationale bzw. EU-Vorgaben,ArbZG

Unser Mandant betreibt ein Einzelhandelsgeschäft. Er beschäftigt drei Mitarbeiter, davon zwei in Teilzeit. Eine Teilzeitarbeitskraft ist der Ehepartner. Muss für die Mitarbeiter ein Arbeitszeitnachweis geführt werden? Oder gilt das nur bei Gewerben, die unter das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz fallen? Muss für beschäftigte Ehepartner überhaupt ein Arbeitszeitnachweis geführt werden?
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