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Offenbare Unrichtigkeit,Feststellungsbescheid

Ich habe einen geänderten bestandskräftigen Feststellungsbescheid über einen Grundbesitzwert vom 21.05.2021 vorliegen. Der festgestellte Wert des Grundbesitzes ist laut Bescheid korrekt. Allerdings ist der übertragene Anteil am Grundbesitzwert mit 1/2 nicht korrekt. Laut Mitteilung des Mandanten beträgt der übertragene Anteil lediglich 1/4. Wir erhielten bereits am 08.04.2021 einen Schätzbescheid mit einem falschen Grundbesitzwert. Hier war bereits der Anteil 1/2 eingetragen. Wir haben daraufhin die Feststellungserklärungen eingereicht. Laut den uns vorliegenden elektronischen Unterlagen wurde die Feststellungserklärung mit einem Anteil von 1/4 eingereicht. Unserer Ansicht nach liegt daher eine offenbare Unrichtigkeit vor, weshalb der Steuerbescheid zu ändern wäre. Wenn gegebenenfalls die Feststellungserklärung mit einem Wert von 1/2 eingereicht worden wäre (hier besteht Unsicherheit aufgrund des Ausdrucks), könnte dann trotzdem eine Änderung des Feststellungsbescheids erfolgen, da der übertragende Anteil aus dem Grundbuch ersichtlich ist und kein höherer Anteil übertragen werden kann, als ihm tatsächlich gehört? Folgende Fragen stellen sich daher: 1. Kann der bestandskräftige Bescheid nach § 129 AO geändert werden, wenn die korrekte Feststellungserklärung mit 1/4 eingereicht wurde? 2. Kann der bestandskräftige Bescheid auch nach § 129 AO geändert werden, wenn eine nicht korrekte Feststellungserklärung mit 1/2 eingereicht wurde?
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