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Bewertungsrecht,Stückländerei,§ 160 BewG

Unser Mandant übernimmt LuF-Vermögen von seiner Mutter. In dem Vermögen sind größere Wiesenflächen enthalten, die an einen Bauern verpachtet sind. Soweit für uns ersichtlich, ist dieser Pachtvertrag nicht befristet. Gilt die fehlende Befristung als „länger als 15 Jahre“ verpachtet, so dass man hier von Stückländereien i.S.d. § 160 Abs. 7 BewG ausgehen muss, oder kann man argumentieren, dass automatisch jedes Jahr durch Pachtzahlung der Pachtvertrag verlängert wird? Gibt es hierzu Rechtsprechung oder Erfahrungswerte?
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