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UG in GmbH,Voraussetzungen,§ 5a GmbHG

UG soll zur GmbH „umgewandelt“ werden, Verbuchung der gesetzlichen Rücklage. Unsere Mandantin ist eine UG. Diese hat in der gesetzlichen Rücklage einen Betrag von 48.000 € stehen. Das Stammkapital der GmbH soll 25.000 € betragen. Wie wird diese Umbenennung abgewickelt, und welche Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind erforderlich? Wie wird der Rest der gesetzlichen Rücklage, der übrig bleibt, verbucht?
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