Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Corona-Hilfen,Verbundene Unternehmen,Zusammenrechnung

Zur Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 und November-/Dezemberhilfe habe ich noch folgende Fragen: 1. Unser Mandant betreibt ein landwirtschaftliches Unternehmen in Form eines Weinguts als Einzelunternehmen. Daneben ist er mit 95 % an einer GbR beteiligt, die übrigen 5 % hält seine Ehefrau. Die GbR betreibt einen Weinbrunnen und erzielt daneben Erlöse aus dem Verkauf von Wein, Sekt, Spirituosen. Für den Weinbrunnen bzw. die GbR haben wir aufgrund der Beschlüsse vom 28.10.2020 November- und Dezemberhilfe beantragt und auch erhalten. 2. Wir haben die GbR und das landwirtschaftliche Einzelunternehmen nicht als verbundenes Unternehmen betrachtet, sondern die GbR als eigenständiges Unternehmen in Sinne der Wirtschaftshilfen. 3. Im Rahmen der Antragstellung der Überbrückungshilfe III stellt sich nun die Frage, ob Weingut und GbR nicht als verbundenes Unternehmen behandelt werden sollten, insbesondere, da die FAQ in der Fußnote 2 „Inkl. Landwirtschaftlicher Urproduktion“ die Landwirtschaft gesondert aufführen bzw. erwähnen. 4. Wenn wir zum Ergebnis kommen, dass es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt, welche Konsequenzen ergeben sich dann für die beantragten und erhaltenen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe)? Bitte teilen Sie uns kurz mit, ob aus Ihrer Sicht ein verbundenes Unternehmen vorliegt oder nicht.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen