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Überbrückungshilfe III,Änderung

Wir haben für unseren Mandanten einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt. Unter dem Punkt Beihilferegelung haben wir die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 ausgewählt. Nach jetzigen Stand der Buchhaltung wäre aber diese Regelung für unseren Mandanten ungünstig. Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir mit der Schlussrechnung die Beihilferegelung ändern können?
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