Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bilanzierung,Vorabausschüttung

Die C-GmbH hat im Jahr 2020 diverse Gewinnausschüttungen vorgenommen. Dabei hat der (beherrschende) Gesellschaftergeschäftsführer bei einer der Gewinnausschüttungen versehentlich einen höheren Betrag entnommen, als ihm durch die Ausschüttung zugestanden hätte. Die Bilanz weist nun zum 31.12.2020 eine Forderung gegenüber dem GmbH-Gesellschafter aus. Der Jahresabschluss 2020 steht dabei kurz vor Ende der Aufstellung, ist aber noch nicht festgestellt. Frage: Kann die Gesellschafterversammlung nun vor Feststellung des Jahresabschlusses 2020 noch eine Vorabausschüttung auf den Gewinn des Jahres 2020 vereinbaren (wichtig: es ist ausreichend Eigenkapital für eine Ausschüttung da, auch Ausschüttungssperre etc. sind nicht relevant)? Falls ja: Besteht die Möglichkeit, bei einem Ausweis des Bilanzgewinns 2020 unter teilweiser/vollständiger Ergebnisverwendung die auf das Jahresergebnis 2020 vorgenommene Vorabausschüttung in der Handelsbilanz zum 31.12.2020 bereits als Verbindlichkeit gegenüber dem GmbH-Gesellschafter auszuweisen? So bestünde die Möglichkeit, die bestehende Forderung mit einer entsprechenden Verbindlichkeit zu „neutralisieren“.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen