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Novemberhilfe,Verteilung,Unternehmensverbund

Ich habe eine Messegesellschaft, die aufgrund ihrer Umsatzeinbußen Überbrückungshilfe 1, 2, 3 sowie November- und Dezemberhilfe erhalten hat. Alles in allem war es ein Unternehmensverbund von vier Firmen, die im Sinne der Wirtschaftshilfen als verbundene Unternehmen gesehen wurden. Die Verteilung der Überbrückungshilfen ist leicht, weil hier auf die Kosten abgestellt wurde. Bei November- und Dezemberhilfe kommt es jedoch zu unverhältnismäßigen Ergebnissen. Verteile ich die Hilfe auf Grundlage des jeweiligen Umsatzes, der zugrunde gelegt wurde, hat Firma 1 immer noch einen Verlust von etwa –200.000 €, während Firma 2 einen Gewinn von 150.000 € ausweist. Ich habe leider noch nichts dazu gefunden. Steht es den Gesellschaftern (sofern sie sich einig sind) frei, wie die Hilfen auf die verbundenen Unternehmen verteilt werden?
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