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Rückspende,Freibetrag,§ 3 Nr. 26a EStG

Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins erhalten laut Satzung die Ehrenamtspauschale gem. § 26a EStG in Höhe von 840 €. Diese wurde bisher kurze Zeit nach Auszahlung zurückgespendet. Nunmehr soll dieser Prozess durch eine Verzichtserklärung verkürzt werden. Die sonstigen Voraussetzungen wie ausreichend Liquidität im Verein und Satzungsvereinbarungen sind gegeben. Sehen Sie darin ein Problem?
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