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Sonstige,Gewinnausschüttung,Gold

Ein Mandant von uns möchte seinen Gewinnvortrag zum 31.12.2020 ausschütten. Hierzu soll neben dem vorhandenen Bankguthaben auch ein bestehendes Goldvorhaben eingesetzt werden. Hier ergeben sie für uns zwei Fragen: 1. Ist es generell möglich, statt Geld auch „Geldersatz“ bei einer Gewinnausschüttung zu verwenden? 2. In welcher Höhe ist das Gold für die Ausschüttung zu bewerten, mit den Anschaffungskosten oder mit dem gestiegenen Verkehrswert zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung?
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