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Gesellschafter,Sozialversicherungspflicht,Sperrminorität

Die Gesellschafter B. und S. sind zu jeweils 40 %, die Gesellschafter K. und Y. zu jeweils 9 % und der Gesellschafter L. zu 2 % an der GmbH beteiligt. Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 65 %. Im Laufe der Zeit werden B. und S. weitere Anteile auf die anderen Gesellschafter übertragen. Wäre es möglich, dass man im Gesellschaftsvertrag festlegt, dass, sofern B. oder S. einem Gesellschafterbeschluss nicht zustimmen, der Gesellschafterbeschluss nicht zustande kommt (Annahme, B. und S. hätten nur noch jeweils 5 % der Anteile). Es geht um die maßgebliche Beteiligung und die damit verbundene Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, die unbedingt weiterhin Bestand haben soll.
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