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§ 47 GmbHG,disquotale Ausschüttung

Unsere Mandaten sind jeweils zu 50 % an einer GmbH beteiligt. Der eine Mandant möchte gerne eine Gewinnausschüttung vornehmen, und der andere möchte keine Ausschüttung vornehmen. Die Gewinnsituation und die Liquiditätssituation der GmbH ist sehr gut. Kann der Mandant zur Ausschüttung „gezwungen“ werden?
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