Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kindergeld,EU,§ 62 Abs. 1 S. 1 EStG

Bulgare (EMB) ist mit seiner Frau (EFB) und seinen Kindern (KB) in Bulgarien (B) gemeldet. Die Familie bewohnt dort ein im Eigentum des Ehemanns stehendes Einfamilienhaus. EFB erzielt in Bulgarien Arbeitseinkünfte. a. EMB ist in Deutschland (D) an einer nur in D tätigen GbR beteiligt. b. Circa vom 15. Januar bis 30. Juli und vom 15. August bis 15. Dezember eines Jahres wohnt EMB in einem Zimmer in Deutschland, ohne in dieser Zeit nach B zu seiner Familie zurückzukehren. Am 30. Juli und 15. Dezember kehrt EMB immer zu „Urlaubszwecken“ bzw. zum Besuch der Familie nach B zurück (ohne genaue Daten: im Sommer und im Winter besucht B für jeweils zwei bis vier Wochen seine Familie). Fragen: 1. Steuerpflicht des B in Deutschland? 2. Hat B Anspruch auf Kindergeld in Deutschland?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen