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Verschmelzung,§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG,notariell verkaufte Grundstücke

A + B sind jeweils zu 50 % an den Gesellschaften C-GmbH und D-GmbH beteiligt. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich um Bauträgergesellschaften. Die C-GmbH soll auf die D-GmbH verschmolzen werden. Die C-GmbH baut aktuell eine Immobilie mit vier Wohneinheiten. Diese Wohneinheiten wurden bereits alle mit notariellem Vertrag an die Käufer verkauft, befinden sich jedoch noch in der Bauphase und sind noch nicht an die Käufer übergeben. Frage: Wird im Rahmen der Verschmelzung der beiden Gesellschaften Grunderwerbsteuer fällig, obwohl die genannten Wohneinheiten bereits verkauft, nur noch nicht fertiggestellt sind?
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