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Anteilsvereinigung,eigene Anteile

Die A-GmbH (Immobilienverwaltung mit umfangreichen eigenen vermieteten Grundstücken) hat als Gesellschafter Vater + Sohn zu je 33,33 % und eigene Anteile in Höhe von 33,33 %. Der Vater möchte durch ein Testament festlegen, dass der Sohn seine Anteile an der A-GmbH erbt. Kommt es bei Eintritt des Erbschaftsfalls zu einer Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung über 90 %? Werden die eigenen Anteile der GmbH rechtlich und steuerlich den Gesellschaftern zugeordnet?
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