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§ 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG,Anwendung der Steuerbefreiungen

Unsere Mandantin ist eine GmbH. Die GmbH besitzt mehrere Grundstücke. Seit der Gründung der GmbH befinden sich 100 % der Anteile im Besitz von Frau M. Die GmbH hat einen Unternehmenswert von 3.680 T€ (Unternehmenswertgutachten liegt vor). Im Rahmen der Unternehmensnachfolge möchte Frau M in einem ersten Schritt 50 % ihrer Anteile als eigene Anteile an die GmbH für 1.690 T€ veräußern (die GmbH besitzt über ausreichend Eigenkapital, um die eigenen Anteile zu erwerben). Im zweiten Schritt (ein paar Tage später) möchte Frau M die verbleibenden 50 % ihrer Anteile unentgeltlich auf ihren Sohn übertragen. Im Ergebnis hält die GmbH 50 % der Anteile selbst, 50 % der Anteile gehören dem Sohn, und Frau M ist nicht mehr an der GmbH beteiligt. Fällt GrESt an?
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