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Steuerbefreiung,nach Scheidung

Meine Mandanten (Ehepaar) wollen die Scheidung einreichen. Der Ehemann will das bisher beiden Ehegatten zur Hälfte gehörende selbstgenutzte Einfamilienhaus seiner Ehefrau gegen Schuldübernahme übertragen. Frage: Solange die Ehe nicht geschieden ist, kann die Übertragung grunderwerbsteuerfrei erfolgen. Ist das zutreffend? Wenn die Scheidung erfolgt ist, kann die Übertragung nicht mehr grunderwerbsteuerfrei erfolgen. Ist das zutreffend?
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