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Share Deal,§ 1 Abs. 2b GrEStG,neue Rechtslage

GmbH-Anteile einer GmbH mit Grundstück sollen veräußert werden. Nach meiner Einschätzung fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ab dem 1.7.2021 mindestens 90 % der Anteile auf NEUE Gesellschafter übergehen. Das heißt, es dürfen maximal 89,9 % der Anteile erworben werden, damit keine Grunderwerbsteuer ausgelöst wird, richtig? Die Grunderwerbsteuer ist nach neuem Recht auch nicht dadurch zu umgehen, dass die restlichen 10,1 % von einem weiteren Co-Investor erworben werden, richtig?
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