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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Erbauseinandersetzung,Ehegatte eines Miterben

Es besteht eine Erbengemeinschaft nach G. Dieser ist der verstorbene Ehemann der E und Vater der C und H. E, C und H bilden eine Erbengemeinschaft nach gesetzlicher Erbfolge (50 / 25 / 25). Das vormalige Wohnhaus der E und des G soll nun wie folgt auf C übertragen werden: Mutter E überträgt ihren (50%igen) Anteil unentgeltlich auf C. Tochter H überträgt ihren Anteil (25 %) jeweils hälftig an C und dessen Ehemann F für jeweils 30.000 €. Ergebnis: F: 12,5 % gegen Zahlung 30.000 € an Schwägerin H C: 87,5 % gegen Zahlung 30.000 € an Schwester H. Wert des gesamten Immobilie: 300.000 €. Anteilig auf F entfallen 12,5 % = 37.500 €. Fällt für die Übertragung von H (Kind des Verstorbenen) an F (Schwiegersohn des Verstorbenen) Grunderwerbsteuer an, oder gilt auch hier die Befreiungsvorschrift?
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