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GbR-Auflösung,§ 6 Abs. 2 GrEStG,§ 7 Abs. 2 GrEStG

Eine vermögensverwaltende GbR besteht aus den Gesellschaftern A und B zu je 50 %. Das Vermögen besteht in vermietetem Grundbesitz (zwei in etwa gleichwertige Mehrfamilienhaushälften, die grundbuchrechtlich geteilt werden können und sollen). A möchte seinen Anteil zu Geld machen. Nach erfolgter Teilung soll daher eine Haushälfte an Dritte verkauft werden. Die andere Haushälfte möchte B übernehmen. Den Gesellschaftern schweben folgende alternative Vorgehensweisen vor: a) Die GbR verkauft nach Grundbesitz-Teilung eine Haushälfte. Im Rahmen der GbR-Auseinandersetzung erhält A das Bargeld und B die andere Haushälfte. b) Die GbR wird zunächst aufgelöst und A und B übernehmen dabei je eine Haushälfte. A veräußert seinen Grundbesitz an Dritte. B behält seine Haushälfte. Wann fällt bei diesen Vorgehensweisen Grunderwerbsteuer für A oder B an?
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