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§ 6a GrEStG,Konzerngesellschaft

Unser Mandant, eine Konzerntochtergesellschaft (GmbH), erwarb 2020 alle Anteile einer GmbH & Co. KG, deren einziger Vermögensgegenstand eine Immobilie darstellt. Aufgrund interner Umstrukturierungen soll diese GmbH & Co. KG nunmehr auf eine andere Konzerntochtergesellschaft (Schwestergesellschaft, GmbH) übertragen werden. Generelle Fragestellung: Gibt es eine Möglichkeit, den weiteren Übertragungsvorgang grunderwerbsteuerfrei zu gestalten? Ist § 6a GrEStG einschlägig? Können zunächst (z. B.) 95 % der GmbH & Co. KG-Anteile grunderwerbsteuerfrei übertragen werden? Können später, nach fünf Jahren, die restlichen Anteile übertragen werden, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt? Unterliegt ein Anwachsungsvorgang der Grunderwerbsteuer?
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