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Verschmelzung,Anschaffungskosten

Sachverhalt: Zum 30.06.2020 war V mit einem Anteil von 94 % und T (Tochter des V) mit einem Anteil von 6 % an der M-GmbH beteiligt. V war zum gleichen Zeitpunkt außerdem Alleingesellschafter der F-GmbH. Mit Schenkungsvertrag vom 01.07.2020 erhielt T durch V 6 % seiner Anteile an der F-GmbH übertragen. Weiterhin erfolgte gem. Notarvertrag vom 01.07.2020 die Verschmelzung der F-GmbH auf die M-GmbH rückwirkend zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2020. Im Betriebsvermögen der F-GmbH befanden sich u.a. diverse Grundstücke. Fragen: 1. Durch die Verschmelzung der F-GmbH auf die M-GmbH fällt gem. § 1 (1) Nr. 3 GrEStG für die Grundstücke der F-GmbH grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Gilt in diesem Fall eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG? 2. Sofern eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG nicht anzunehmen ist, wie ist die zu erwartende Grunderwerbsteuer zu bilanzieren?
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