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§ 3 Nr. 20 GewStG,Steuerbefreiung für Pflegeheime

Eine Pflegedienst-GmbH will ihren Betrieb aufgeben, und jemand möchte den Betrieb übernehmen. Nun möchte derjenige keinen Share-Deal, sondern einen Asset-Deal. Die laufende Tätigkeit des Pflegedienstes unterfällt ja mit Kürzung nicht der Gewerbesteuer. Gilt das auch für den Gewinn aus dem Verkauf des Betriebs bzw. der Patientenverträge und des Anlagevermögens, also nur KSt?
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