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Erwerb durch GbR,Anzeigepflicht

Mandant planen, mit Bekannten als GbR ein unbebautes Grundstück zu ersteigern, welches nach der Ersteigerung geteilt werden soll (von einer gesamten Fläche von 670 m² in einen Teil von 300 m² und 370 m²). Damit soll die GbR auch als beendet gelten. Die Gesellschafter halten ihre Anteile an der GbR auch in dem Verhältnis des später übernommenen Grundstücksanteils. Meine Fragen: 1.) Unterrichtet das Gericht das Finanzamt über die anteilige Verteilung der Grunderwerbsteuer auf die einzelnen Gesellschafter nach deren Beteiligungsverhältnis? 2.) Bei der Teilung des Grundstücks zwischen den Gesellschaftern fällt doch keine weitere Grunderwerbsteuer an, richtig?
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