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Umwandlung,GmbH & Co. KG,Grunderwerbsteuer

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG hat im Jahr 2012 ein bebautes Grundstück erworben. Auf dem Grundstück stehen sieben Gebäude. Diese Gebäude wurden mal mehr oder weniger aufwendig instandgesetzt. Aus Laborräumen entstanden im Zuge der Maßnahmen Büroräume. Es ist angedacht, sämtliche Gebäude im Jahr 2023 an den bisherigen Mieter zu veräußern. Hierbei entsteht ein Veräußerungserlös von ca. 50 Mio. €. Bei einigen Gebäuden war die Instandhaltung intensiver, so dass diese über 50 % der Anschaffungskosten lagen. Hier könnte man eventuell von neuen Wirtschaftsgütern sprechen. Es besteht die Sorge, dass einige Gebäude zu Zählobjekten im Rahmen eines gewerblichen Grundstückhandels mutieren. Entsteht Grunderwerbsteuer, wenn man die KG zu Buchwerten in die GmbH einbringt? An der GmbH sind, wie auch an der KG, dieselben Gesellschafter zu jeweils 1/3 beteiligt.
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