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Anteilsübertragung,Gesellschafter

Ausgangslage: Mandant ist eine GmbH & Co. KG; – Kommanditist = R-GmbH 94-%-Einlage; – Kommanditist = W (= natürliche Person) 6-%-Einlage – Komplementär = O-GmbH 0-%-Einlage ergänzend: an O-GmbH sowie R-GmbH ist K (= natürliche Person) zu je 100 % beteiligt. R-GmbH hatte die 94-%-Anteile mit Wirkung zum 01.07.2014 erworben. W ist Gesellschafter seit KG-Gründung 1998 und hatte zum 1.7.2014 seinen Anteil von 22 % auf 6 % reduziert. W hat seine 6 % mit Wirkung 31.10.2019 an A (= natürliche Person) verkauft/abgetreten. Fragen: 1. Da seit Erwerb durch die R-GmbH mehr als fünf Jahre vergangen sind, ist die Veräußerung von W an A grunderwerbsteuerlich unrelevant (GrEStG altes Recht), richtig? 2. Nun möchte A seinen 6-%-Anteil im September 2021 an S (= natürliche Person) veräußern. 2.a. Löst dies ggf. GrESt aus? 2.b. Spielen familiäre Verknüpfungen (K, A und S) eine Rolle?
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