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Gesellschafterwechsel einer Personenges.,Umfang der erfassten Grundstücke

Die A GmbH hat im August 2016 ein unbebautes Grundstück gekauft. Zum 01.01.2017 wird die GmbH in eine KG umgewandelt, wobei der Altgesellschafter der A GmbH 5,10 % der Anteile behält. Der Neugesellschafter kauft 94,90 % der Anteile an der KG. Das Grundstück gehört weiterhin der KG und wird in den Jahren 2017 und 2018 bebaut. Im Jahr 2019 wird das bebaute Grundstück verkauft. Kann der Altgesellschafter im Jahr 2020 ausscheiden, ohne dass rückwirkend Grunderwerbsteuer ausgelöst wird, wenn die Haltefrist von fünf Jahren seit dem ursprünglichen Grundstückkauf der A-GmbH für den Altgesellschafter noch nicht um ist? Wann beginnt die fünfjährige Haltefrist? Wenn Grunderwerbsteuer ausgelöst würde, welche Bemessungsgrundlage würde herangezogen werden? Wie würde sich die geplante zehnjährige Haltefrist auf den Altfall auswirken?
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