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Gegenleistung,Pflegeleistung

Mandanten erhielten eine Immobilie in München geschenkt. Im Gegenzug verpflichteten sie sich in der notariellen Urkunde, den Schenker bis an sein Lebensende zu betreuen. Dies beinhaltet die Begleitung zum Einkaufen und zu Arztbesuchen sowie Gartenarbeiten und diverse weitere Leistungen. Die Immobilie hat ca. einen Wert von 500 T€. Die übernommenen Gegenleistungen haben einen Wert von ca. 100 T€. Ist diese Schenkung dann in Höhe der übernommenen Gegenleistung von 100 T€ grunderwerbsteuerpflichtig?
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