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Bemessungsgrundlage,Maklergebühren

Bei einem Grundstückskauf wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass der Erwerber 50 % der Maklerkosten trägt. Die weiteren 50 % zahlt der Verkäufer. Fällt die als Erwerber zu tragende Maklerprovision in die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer? Die ältere Rechtsprechung bezieht sich hier immer auf Altrecht, wo Provisionen des Verkäufers übernommen wurden.
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