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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 5 Abs. 3 GrEStG

Zwei Halbgeschwister (B und S) kaufen der Mutter von S eine Eigentumswohnung ab im Rahmen einer eigens hierfür gegründeten BS-GbR. An dieser BS-GbR ist B zu 5 % und S zu 95 % beteiligt. Dadurch wurde beim Kauf auch nur auf die 5 % des B Grunderwerbsteuer erhoben. Der Kauf wurde zu 100 % von B durch ein Bankdarlehen finanziert. Entsprechend wurde auch ein Darlehensvertrag zwischen B und S geschlossen für den 95%igen Anteil von S. Nach einem Jahr soll nun S einen Anteil an der BS-GbR von 45 % an B abtreten. Hierfür soll das Darlehen zwischen B und S entsprechend gemindert werden. Die Abtretung erfolgt somit entgeltlich. Frage: Fällt bei der Abtretung der 45-%-Anteile von S an B Grunderwerbsteuer an?
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