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Tausch von Grundstücken,Vermeidung GrESt

Mandantin A hatte vor ca. zwei Jahren eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus erworben. Sowohl die ETW als auch die TG werden eigengenutzt. Leider zeigte sich nach dem Kauf der Tiefgarage, dass sich auf dem gekauften Stellplatz die hinteren Türen nicht öffnen lassen (in Parkstellung) aufgrund der geringen Stellplatzfläche. Da dies mit Kindern extrem unvorteilhaft ist sowie ggf. auch gefährlich sein kann, wurde ein Nachbar gesucht, der ebenfalls einen Tiefgaragenstellplatz in derselben Tiefgarage besitzt und für einen Tausch der Tiefgaragenstellplätze offen ist. Nach einiger Zeit wurde ein entsprechender Nachbar gefunden. Der Tausch der Tiefgaragenstellplätze wurde (notariell) vollzogen. Nun möchte das Finanzamt Grunderwerbsteuer für diesen Tausch festsetzen. Gibt es eine Möglichkeit, dieser Festsetzung zu entgehen? Grundsätzlich wurde bereits mit erstmaliger Anschaffung Grunderwerbsteuer bezahlt und würde nun u.E. zu einer Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer führen.
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