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§ 6 GrEStG,§ 7 GrEStG

Zwei Erwerber erwerben gemeinschaftlich in GbR ein bebautes Grundstück (katastermäßig eine Parzelle), das mit zwei separaten Wohnhäusern bebaut ist. Zielsetzung ist, nach erfolgtem Erwerb die Parzelle katastermäßig mit je einem Wohnhaus mit gesonderten Grundbüchern aufzuteilen mit der Folge, dass jeder bisherige Miteigentümer jeweils ein Wohngrundstück zu Alleineigentum übernimmt und die GbR aufgelöst wird. Die jeweiligen Wertverhältnisse liegen bereits im Zeitpunkt des Erwerbs fest und werden im Verhältnis dieser Werte den Erwerbsquoten zu Grunde gelegt. Fragestellung: Unterliegt die Auflösung der GbR und die Übertragung der jeweiligen Immobilien der Grunderwerbsteuer?
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