Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 1 Abs. 2b GrEStG,Bemessungsgrundlage

Mein Mandant (Bauträger GmbH = A-GmbH) sowie eine weitere Bauträger GmbH = B-GmbH möchten jeweils noch vor dem 01.07.2021 GmbH-Anteile in Höhe von insgesamt 94 % (50 % : 50 %) vom Stammkapital einer weiteren Bauträger GmbH (C-GmbH) erwerben. Die Anteilseigner der A-GmbH und der B-GmbH sind fremde Dritte zueinander. In der C-GmbH befinden sich mehrere Flurstücke für ein Bauprojekt. Es gibt noch keine abgeschlossene Planung und auch keine Baugenehmigung, lediglich eine Bauvoranfrage (eingereicht), aber noch keinen positiven Bescheid auf diese Bauvoranfrage. Es ist also kein fertiges Projekt, wo man bald direkt beginnen kann, sondern muss noch entwickelt werden. Der notarielle Kaufvertrag über die Anteile soll noch vor dem 01.07.2021 erfolgen. Gleiches gilt für den rechtlichen Übergang incl. Gewinnbezugsrecht. Die notarielle Anmeldung des Gesellschafterwechsels im Handelsregister soll auch noch vor dem 01.07.2021 erfolgen. Frage: Ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig und wenn ja, wie ermittelt sich die Bemessungsgrundlage auch im Hinblick auf § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Satz 2 GrEStG? Wie ändert sich sich Sachlage, sofern die Anteilsübertragung erst nach dem 01.07.2021 erfolgt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen