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§ 1 Abs. 5 GrEStG,Tausch,Grunderwerbsteuerbar

Ein Mandant (GmbH & Co. KG) tauscht mit einer anderen Partei Grundstücksflächen, ausweislich des Notarvertrags über den Tausch handelt es sich jeweils um landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein. Der Mandant zahlt zu dem hingegebenen Grundstück zusätzlich noch 130 T€ als Ausgleichszahlung. Ist der Tauschvorgang nebst Ausgleichszahlung ein steuerbarer Vorgang, der der GrESt unterliegt, oder kann ggf. eine Steuerbefreiung vorliegen, da es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt?
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