Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Anteilsvereinigung,§ 3 Nr. 2 GrEStG,Bemessungsgrundlage

Die M GmbH (Gesellschaftszweck: Halten und Vermieten eines Geschäftsgrundstücks samt aufstehendem Gebäude) hatte drei Gesellschafter: 1/3 JJ 1/3 TJ 1/3 HJ Die Gesellschaft hat inländischen Grundbesitz. Zum 31.12.2020 wurden die Anteile von TJ und HJ an JJ verschenkt, jeweils gegen Gewährung eines lebenslangen Vorbehaltsnießbrauchs. Laut BewG liegt der Unternehmenswert (100 %) bei ca. 850 T€. Der Nießbrauchswert laut BewG von HJ beträgt ca. 175 T€ und von TJ ca. 200 T€. Der Immobilienwert laut BewG beläuft sich auf geschätzt 650 T€. Nach der Schenkung liegt unseres Erachtens eine Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vor. Nach § 3 Nr. 2 EStG sollte demnach eine Steuerbemessung in Höhe von ca. 26,25 T€ (85 % Regelverschonungsabschlag, § 13b Abs. 1 i.V.m. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2a ErbStG) bei der Schenkung von HJ und 30 T€ bei der Schenkung des TJ als grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Nun stellt sich uns die Frage, was mit dem 1/3 passiert, welches JJ bereits seit Gründung der Gesellschaft gehören. Welche Bemessungsgrundlage ist hier anzuwenden? Und ist unsere oben genannte Systematik richtig? Wie ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn 1/3 im Vorfeld bereits an JJ geschenkt wurde, und ist hier dann ein zeitlicher Abstand fünf Jahre vonnöten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen