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GbR-Anteilsübertragung,§ 1 Abs. 2a,3,3a GrEStG,§ 3 Nr. 2,4 GrEStG

Mandant A und seine Frau (B) erwerben im Jahr 2020 eine Immobilie. Diese wird zu 70 % eigengenutzt und zu 30 % an die GmbH von A vermietet. A und B lassen sich als GbR ins Grundbuch eintragen. An der GbR sind A und B zu je 50 % beteiligt. A möchte im Jahr 2021 49 % der Anteile an seine Ehefrau übertragen. Frage: Erfüllt die Übertragung von 49 % der Anteile an der GbR den Tatbestand des § 1 Absatz 2a GrEStG, so dass die Übertragung dem Grunde nach Grunderwerbsteuer auslöst? Wenn ja, greift ggf. § 3 Nr. 6 GrEStG, da die Übertragung an den Ehegatten erfolgt? (Anm.: Sonst dürften nur 44 % der Anteile übertragen werden.)
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