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Erwerb von Ehemann,Insolvenz,GrEStG

Von den Ehegatten S ist über das Vermögen des Ehemanns M ein Insolvenzverfahren eröffnet. Zu der Insolvenzmasse gehört ein EFH, das im alleinigen Eigentum des Ehemanns steht. Dieses EFH wird von der Ehefrau unter Zustimmung des Insolvenzverwalters käuflich erworden. Die Zahlung des Kaufpreises hat an den Insolvenzverwalter zu erfolgen. Ist dieser Erwerb als Erwerb zwischen Ehegatten zu werten, so dass die GrESt-Befreitung des § 3 Nr. 4 GrEStG greift und keine Grunderwerbsteuer anfällt?
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