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Erbengemeinschaft,Auflösung

Mandant M und dessen Bruder B sind je hälftige Miteigentümer eines Einfamilienhauses, das sie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge von ihrem im Jahr 2010 verstorbenen Vater geerbt haben. Im Grundbuch stehen die beiden Eigentümer als „in Erbengemeinschaft“. Das EFH wurde bis Juni 2014 fremdvermietet und wird seither von beiden Eigentümern zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Nun soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden, indem die Ehefrau F des M den hälftigen Miteigentumsanteil des B erwirbt. B zieht nach vollzogenem Verkauf aus. Frage: Ist der Erwerb der Ehefrau von der Grunderwerbsteuer befreit?
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