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§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG,Scheidungsvereinbarung

Ehemann A und Ehefrau B sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Beide leben seit mehr als einem Jahr getrennt. Der Scheidungstermin ist für April 2021 anberaumt. Im gemeinsamen Eigentum von A und B befindet sich das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück im Inland, das bis zum dauernden Getrenntleben von A und B gemeinsam, seitdem von B alleine bewohnt wird. Im Rahmen der Scheidung soll eine notarielle Scheidungsvereinbarung getroffen werden, die unter anderem vorsieht, dass eine Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens wie folgt stattfinden soll: Das gemeinschaftliche Grundstück veräußert A an B wie folgt: 1. B verpflichtet sich, die derzeit bei Dritten (Kreditinstituten) dinglich abgesicherten gemeinsam geschuldeten Verbindlichkeiten zur Finanzierung des Grundstücks (insgesamt ca. 160.000 €) zu übernehmen und A freizustellen. 2. Weiterhin wird ein einmaliger Geldbetrag i.H.v. 65.000 € von B an A bezahlt. Frage: Unterliegt der Vorgang der Grunderwerbsteuerpflicht?
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